Die Anzeigenfirma VWK Winterthur AG, vormals mit Sitz in Winterthur, Schweiz ist nach St. Gallen umgezogen.
Die Adresse lautet (Stand: 10.12.2009) VWK Winterthur AG, St. Gallen, Kornhausstrasse 3, PSF 243, CH-9000 St. Gallen.
Am 26.11.2009 wurde ein Einschreiben/Rückschein an die Fa. VWK Winterthur aus Hamburg abgehend aufgegeben.
Das Schreiben kam am 15.12.2009 zurück mit der Anmerkung, Annahme verweigert.
Jetzt könnte man sich die Frage stellen, ist das Schreiben zugegangen oder nicht?
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) geht eine Kündigung auch dann zu, wenn der Empfänger den ungeöffneten Brief zurückgibt (BAG B. v. 07.01.2004 2 AZR 388/03). Denn sie ist so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass er ohne weiteres Kenntnis hätte erlangen können (§ 130 I BGB).
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