Bereits 2008 sowie im Juni 2011 und Oktober 2011 hatte sich die Europäische Kommision mit dem Phänomen des Adressbuchschwindels beschäftigt.
Bestätigt wurde, dass die meisten Mitgliedsstaaten keinen ausreichenden Schutz für die betroffenen Betriebe zur Verfügung hätten, um sich gegen diese Geschäftspraktiken zu wehren.
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