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Rechtsanwalt Seeholzer aus Hamburg beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit dem Phänomen der sog. „Adressbuchgräber“ im Internet.
Angefangen hatte es mit einen Formular der TelDeMedia GmbH, Eilenburg aus 2004.
Hinweise zum Thema Adressbuch- und Anzeigenfallen
Schon die Aufmachung dieses Formulars ließ darauf schließen, dass der Verwender es darauf abgesehen hatte, den Empfänger zu täuschen, denn erst im Kleingedruckten war zu lesen, dass selbst der einfache Eintrag bereits 845,00 € pro Jahr kosten sollte.
Zusätzlich sollte sich der Empfänger für insgesamt mindestens 2 Jahre verpflichtet haben.
Kündigte der Verwender nicht rechzeitig kamen weitere Jahre hinzu. Und natürlich gab es zwischen TelDeMedia und der Deutschen Telekom keine Verbindung.
Tatsächlich hat sich das bis heute fortgesetzt. Verschiedene Firmen bedienen sich auch heute noch solch ähnlicher Formulare.
Die Formulare sind im Laufe der Zeit immer wieder angepasst, modernisiert worden. Das Prinzip ist grundsätzlich das Gleiche.
Dem kleinen und mittleren Unternehmen werden Formulare übermittelt, die einen Eintrag in einem unbekannten Adressbuch im Internet „anbieten“, was aber auf den ersten Blick nicht zwingend zu erkennen ist. Die Werbewirksamkeit dieser so genannten Adressbücher im Internet ist zweifelhaft und bisher noch nicht belegt worden. Das Verhältnis von Kosten zu dem Nutzen für den Kunden steht ausser Verhältnis.
Unmittelbar und sofort wird nicht erkannt, dass es sich um kostenpflichtige Angebote handelt und erst nach der Unterschrift kommt für die meisten Unternehmen das böse Erwachen, nämlich mit Zustellung der 1. Rechnung.
Ende 2007 kamen Unternehmen hinzu, die Anzeigen in Werbebroschüren sowie Plakate zu Werbezwecken verkaufen. Dass einige Unternehmen dabei nicht seriös vorgehen, zeigt eine Vielzahl von Beschwerden verschiedenster Betroffener.
Anzeigenfirmen bedienen sich häufig sog. Aussendienstmitarbeiter. Da wird von einem „Call-Center“ angerufen und es wird von einer Bürgerbroschüre gesprochen, in den der Unternehmer ja mal eine Anzeige geschaltet hatte. Der Unternehmer denkt, ja stimmt, und wird in den kommenden Tagen von dem Aussendienstmitarbeiter aufgesucht. Nur der Unterschied ist, das Ganze hat nichts mit der Gemeinde, Stadt etc. zu tun, in deren Umgebung der Unternehmer seinen Sitz hat. Es ist ein anderes Produkt, was hier an den Mann gebracht werden soll; und das erkennen die Unternehmer nicht.
Dies bedeutet nicht, dass es auch eine Vielzahl von Anzeigenfirmen gibt, die seriös und ordnungsgemäß ihre Dienstleitungen anbieten. Mit diesen Unternehmen hat man als Kunde aber auch in der Regel keine Probleme.
Hier und an dieser Stelle wird Rechtsanwalt Seeholzer versuchen, den Betroffenen Informationen zu verschaffen, Hilfestellungen aufzuweisen und Tipps zu geben, wie weiter zu verfahren ist, wenn man unterschrieben hat.
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Habe eine Anzeigenvertrag der Firma HAS Verlag Hamburg unterschrieben, unter Täuschung falscher Tatsachen. Habe nun eine Rechnung (743,75) bekommen, die weit über dem vereinbarten Betrag liegt. Nun habe ich bei der Durchsicht des Durchdrucks gesehen, dass eine Ziffer so leicht geschrieben wurde, dass man anstatt 49 Euro, 495 Euro nicht genau lesen kann. Ich bin mir sicher, dass mir der Betrag 49 Euro genannt wurde und ich auch nie im Leben den Betrag 495 Euro unterschrieben hätte. Ich bin mir sicher, dass ich hier sehr geschickt betrogen wurde. Außerdem wurde mir gesagt die Anzeige erscheine in einem Bürgerblatt, nun habe ich 20 Exemplare “Unsere Umwelt erhalten – Damit es ein Morgen für unsere Kinder gibt”, indem unsere Anzeige geschaltet ist, was aber in keinem Fall zu unserem Klientel gehört. Bitte um Info was ich hier tun kann.
MfG T. Scholl