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In den letzten Jahren sind Reisen und auch Pauschalreisen in der Regel teurer geworden. Der Urlauber muss heute in der Regel mehr Geld zahlen, um seinen Urlaub anzutreten, als dies noch vor Jahren der Fall war.
Da kommen schnell ein paar tausend Euro zusammen. So können für einen 14-tägigen Urlaub für 2 Personen mit Flug von Hamburg nach Cancun und zurück, über 4.000,00 Euro an Kosten anfallen.
Hinzu kommt, dass Kreuzfahrten mittlerweile sehr beliebt und auch erschwinglich geworden sind. Gleichwohl der Reisende dabei in der Regel ein paar tausend Euro zahlen darf.
Schlecht ist es nur dann, wenn man dann aus Krankheitsgründen oder ähnlichem auf solch Reisekosten sitzen bleibt, weil der Reiseveranstalter Stornokosten berechnen darf.
Um diese Situation zu vermeiden, schließen viele Urlauber, insbesondere Pauschalreisende eine sog. Reiserücktrittsversicherung ab. Diese Versicherung soll im Falle des Eintritts der Versicherungsbedingungen den Reisenden / Versicherungsnehmer von Rücktrittskosten bzw. weiteren Leistungen freihalten.
Zum Thema der Reiseversicherung gehört die Reiserücktritt-, die Reiseabbruchversicherung, die Auslands-Krankenreise-Versicherung sowie die Reisegepäckversicherung.
Hier werden wir uns vorwiegend mit der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung beschäftigen.
Das hört sich theoretisch leicht an. Die tägliche Praxis vor deutschen Gerichten zeigt jedoch, wie schwer es teilweise für den Reisenden ist, seine Ansprüche gegen die Versicherung durch zu setzen.
RA Seeholzer vertritt seit Jahren ständig eine der großen Reise-Versicherungen im Norddeutschen Raum vor Gericht und weiß deshalb genau, wie hier die juristische Wirklichkeit aussieht.
Die hier eingestellten Urteile, Informationen und Tipps sollen dazu dienen, sich darüber im Klaren zu werden, ob sich ein Streit vor dem Amts- oder Landgericht gegen einen Versicherer lohnt oder nicht.
Natürlich können die hier eingestellten Informationen eine ausführliche Rechtsberatung bei einer Anwältin oder einem Anwalt ihres Vertrauens nicht ersetzen. Man kann sich jedoch schon einmal ein erstes Bild von der Lage machen.
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